- Landesbank
- Lạn|des|bank 〈f. 20; Bankw.〉 öffentl.-rechtliches Kreditinstitut, das vom Staat od. einer anderen öffentl. Körperschaft mit dem Ziel gegründet wurde, unter Garantie des Staates öffentl. Kredite langfristig den Gemeinden u. Grundbesitzern zur Verfügung zu stellen
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Lạn|des|bank, die <Pl. -en>:gemeinnütziges, öffentlich-rechtliches Bankinstitut, das auf kommunaler Ebene für eine bestimmte Region, oft für ein Bundesland, geführt wird.* * *
Lạn|des|bank, die <Pl. -en>: gemeinnütziges, öffentlich-rechtliches Bankinstitut, das auf kommunaler Ebene für eine bestimmte Region, oft für ein Bundesland, geführt wird.
Universal-Lexikon. 2012.